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Rücktransport Auslandskrankenversicherung

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  • Reiserücktrittsversicherung
  • Reisekrankenversicherung
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** Die Gutscheinbedingungen können Sie hier einsehen.

Gutscheinbedingungen

- Einlösbar bei Buchung einer Flug-Pauschalreise (auch Frühbucher und All Inclusive) aus den Kategorien „Urlaubsreisen“ und „Lastminute“ beim Online-Reisebüro www.ab-in-den-urlaub.de. Kein Mindestreisepreis! Gültig bis 30.09.2012.

- Zur Gutscheineinlösung den Urlaubs-Code sofort bei Buchung telefonisch oder online im Anmerkungsfeld „Ihr Einlösecode“ angeben.

- Der Gutschein ist nicht kombinierbar, nur ein Code pro Buchung einlösbar. Keine Barauszahlung ohne Reisebuchung. Auszahlung des Gutscheinwertes erfolgt nach Abreise. Keine Anrechnung auf Stornokosten. Weiterverkauf und Vervielfältigung nicht gestattet.

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Bei Fragen beraten wir Sie gern kostenlos unter: 0800 - 589 22 40 82, Mo - Fr: 8.00 - 22.00 Uhr Sa: 10.00 - 18.00 Uhr

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Reiserücktrittsversicherung

  • Stornoschutz bei Krankheit, Schwangerschaft, Unfall, Tod ...
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  • Verspätungsschutz
  • Medizinische Beratung

*Einzelreise, eine Person, Reisepreis bis 100 €

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  • Inklusive Reiserücktritt
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  • Weltweiter Schutz
  • Kostenerstattung bei Krankheit
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    und -beschädigung
  • Inkl. Notfall- & Beratungs-Service

*Einzelreise, eine Person, Reisepreis bis 100 €

Kurze Leistungsinformationen für Sie:

Rücktransport Auslandskrankenversicherung
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Ein Anspruch besteht auf einen Rücktransport infolge Auslandskrankenversicherung

Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, die in den meisten Fällen einen Rücktransport von Erkrankten und Verletzten nach Deutschland von ihren Leistungen ausschließt, gehört der medizinisch notwendige Rücktransport infolge Auslandskrankenversicherung zum versicherten Leistungsumfang. Ein Versicherter einer gesetzlichen Krankenversicherung kann beispielsweise bei einer schweren unvorhersehbaren Erkrankung oder einem Hubschrauberabsturz und den damit auftretenden Verletzungen nicht mit einer Verlegung nach Deutschland rechnen. Ist ein Patient bei einer privaten Krankenversicherung für derartige Notfälle umfassend abgesichert, erfolgt die Rückführung bei attestierter medizinischer Notwendigkeit und wenn eine medizinische stationäre Versorgung in einem ausländischen Krankenhaus 14 Tage überschreitet.

Mit einer Reiseversicherung den Anspruch auf Rücktransport nach Deutschland sichern

Mit einer entsprechenden Reiseversicherung ausgestattet, verfügt ein Erkrankter oder Verletzter über einen Anspruch zum Rücktransport nach Deutschland beziehungsweise zum Rücktransport infolge Auslandskrankenversicherung. Dennoch finden sich im Kleingedruckten der Versicherungsverträge auch einige Einschränkungen, die eine allgemeine Leistungspflicht und Leistungsausschlüsse erfassen. Ist ein Rücktransport nach Deutschland gewünscht, muss einem jeweiligen Versicherer zur Kostenübernahme eine medizinische Notwendigkeit nachgewiesen werden. Kann eine Versorgung im Reiseland in ausreichender Qualität sichergestellt werden, kann der Versicherer eine teure Rückführung ablehnen. Die Versicherten können dennoch bei einer Weigerung zum Rücktransport gegen den Versicherer einen Anspruch auf Schmerzensgeld haben. (Aktueller Stand der Zahlen: 12/2010)

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