Bei dem Rückkaufwert einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung handelt es sich um einen Betrag, welchen der Lebensversicherer bei vorzeitiger Kündigung eines mit der BU kombinierten Versicherungsvertrags an den Versicherungsnehmer zahlt. Dies muss er auch bei der Anfechtung des Vertrags und bei einem Rücktritt des Versicherungsnehmers. Die Errechnung des Rückkaufswertes einer Police ist dem Versicherungsnehmer garantiert. Die deutsche Rechtsprechung garantiert weiterhin, im Falle eines Austritts den Wert errechnet zu bekommen. Dabei sollte unbedingt beachtet werden, dass der Rückkaufwert einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vom Austrittsverfahren des Versicherten abhängig ist. Dieses Austrittsverfahren ist in den Versicherungsbedingungen geregelt und sollte vor Vertragsschluss genau geprüft werden.
Der Rückkaufwert einer BUZ wird vertraglich in der Vertragsurkunde festgelegt. Der vereinbarte Wert sollte allerdings nicht niedriger als der gesetzliche Mindestrückkaufwert sein. Nach dem aktuellen Gesetz darf der Zeitwert zu der Bestimmung des Rückkaufwertes noch vermindert werden. Allerdings sollte dies in einem angemessenen Rahmen vereinbart werden. Für Versicherungsverträge, welche zwischen den Monaten Juli 1994 und Mai 2001 abgeschlossen wurden, hat das Bundesfinanzgericht die Rechte der Versicherungsnehmer bestätigt, indem eine Formel zur Berechnung des Rückkaufwerts einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung vorgelegt wurde. Von der Summe der insgesamt gezahlten Lebensversicherungsbeiträge zuzüglich der Zinsen wurden nur die Verwaltungskosten für den Versicherungsschutz abgezogen. Der Mindestbetrag, welchen dem Versicherungsnehmer zusteht, sollte außerdem mindestens der Hälfte des verbleibenden Restbetrages entsprechen.
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