
Der Rückkauf von Lebensversicherungen bezeichnet meist nichts anderes als die vorzeitige Kündigung des Versicherungsvertrags und die Auszahlung des bis zu diesem Zeitpunkt aufgelaufenen Betrags. Immerhin werden in Deutschland 50 Prozent aller Versicherungsverträge vor ihrer eigentlichen Fälligkeit gekündigt. Die Kündigung erfolgt aus den unterschiedlichsten Gründen, ist jedoch meist mit einem Verlust verbunden. In der Regel ist bei einer vorzeitigen Kündigung noch wenig Kapital entstanden und die Kosten der Versicherungsgesellschaft für Abschluss und Bearbeitung zehren an diesem bescheidenen Guthaben. Ein Rückkauf von Lebensversicherungen lohnt sich in der Regel erst ab der zweiten Hälfte der Vertragsdauer.
Der Rückkauf von Lebensversicherungen wird in einem Rückkaufswert deutlich. Der Rückkaufswert ist der rechtliche Anspruch des Versicherten auf Auszahlung eines bestehenden Guthabens bei Kündigung, welches sich wenigstens aus den eingezahlten Beiträgen, den Versicherungsjahren sowie den Kosten der Versicherungsgesellschaft für die Vertragsführung zusammensetzt. Hinzu kommt ein garantierter Mindestzins sowie ein eventuell entstandener Überschuss. Bereits bei Abschluss eines Versicherungsvertrags ist daher genau zu prüfen, wie diese Versicherung bisher gewirtschaftet hat und welche Versicherungsleistungen schließlich ausgezahlt werden konnten. Der Rückkauf kann auch auf dem Zweitmarkt als Verkauf an sogenannte Policen-Aufkäufer erfolgen. Der Vertrag wird in solch einem Fall nicht gekündigt, sondern von Fondsgesellschaften weitergeführt.
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