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Erläuterung Teil 1 zu den 2 Modellen

Vertragsbeginn bei beiden Modellen war der 1.05.2004 - beide Versicherungsnehmer gehen einer einfachen Bürotätigkeit nach, haben keine gesundheitlichen Beeinträchtigungen, kein Übergewicht, fahren kein Motorrad und haben keine riskanten Hobbys wie z. B. Drachenfliegen oder Tauchen. Sind diese Voraussetzungen gegeben, verlangen die Versicherer keine Risikozuschläge. Die Beitragsverrechnung wurde in beiden Modellen als Überschussbeteiligung gewählt: gestiegene Überschüsse führen hierbei zu niedrigeren Beiträgen. Versicherungsgesellschaften, die als Überschussbeteiligung, nur den Todesfallbonus anbieten, wurden mit der Fußnote 1) gekennzeichnet. Für Angebote mit Todesfallbonus (Überschüsse erhöhen die garantierte Todesfallsumme) gilt: Die Versicherungssumme von 150.000 € ist für das Jahr 2004 garantiert. Für die Folgejahre ist sie allerdings von der Überschussbeteiligung abhängig.

Jahresbeitrag:

Stiftung Warentest hat die Jahresbeiträge für Frauen und Männer angegeben. Die Beiträge gelten für Versicherungsnehmer, die den beiden Modellen von Stiftung Warentest entsprechen.

Nettojahresbeitrag:

Diesen Beitrag muss der Versicherungsnehmer zahlen. Allerdings steigt dieser Beitrag bei sinkenden Überschüssen, bei steigenden Überschüssen sinkt er (Überschussvariante Beitragsverrechnung).

Bruttojahresbeitrag:

Der Versicherer kann bis zu diesem Betrag den Beitrag für den jeweiligen Tarif maximal erhöhen. Aus diesem Grund wird er auch Tarifbeitrag genannt. Je weniger Überschüsse die Versicherungsgesellschaft erzielt, desto mehr muss der Versicherungsnehmer für seine Risikolebensversicherung bezahlen. Bei einem großen Rückgang der Überschüsse ist es auch möglich, dass die Überschussbeteiligung auf 0 % sinkt. Der volle Bruttobeitrag wird dann fällig.

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