Die Hinterbliebenenrente soll beim Tod des Ehegatten oder Lebenspartners den Unterhaltsverlust ausgleichen und die wirtschaftliche Existenz sichern helfen. Doch ob im Todesfall des Versicherungsnehmers diese auch gezahlt wird und in welcher Höhe, wird einzeln geprüft. Daher ist eine private Zusatzversicherung für den Todesfall in Form einer Risiko-Lebensversicherung in jedem Fall sinnvoll.
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Die Hinterbliebenenrente, auch Witwen-, Witwer- oder Waisenrente genannt, wird aus der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt. Mit dieser Rente soll die wirtschaftliche Existenz der Hinterbliebenen gefestigt werden. Jedoch ist die Gewährung von einigen Faktoren abhängig, was eine Prüfung erforderlich macht, ob im Todesfall des Versicherungsnehmers eine Hinterbliebenenrente auch gezahlt wird und wenn ja, in welcher Höhe. Daher ist eine private Zusatzversicherung für den Todesfall in Form einer Risiko-Lebensversicherung in jedem Fall sinnvoll. Sie stellen keine allzu große Belastung dar, da sie im Vergleich zu Kapitalversicherungen wesentlich günstiger sind.
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