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Die Riester Rente und die Förderung dieser wurden vom Arbeitsminister Walter Riester in Deutschland als private Form der Altersvorsorge eingeführt und verdanken diesem den Namen. Bei der Riester-Rente handelt es sich um eine Form der privaten Altersvorsorge. Sie ist inzwischen zu einer wichtigen Säule der privaten Vorsorge geworden. Seit den zahlreichen gesetzlichen Änderungen unterlag die Riester Rente und deren Förderung seit der Einführung einem steten Wandel. Einzahlungen in eine Riester-Rente werden aus dem Nettogehalt geleistet. Um den Anreiz zur privaten Vorsorge zu erhöhen, werden dem Riestersparer staatliche Zulagen gewährt. Diese werden insbesondere bei mittleren und hohen Einkommen durch Steuervorteile erhöht. Die Rendite der Riesterprodukte ist durch die verschiedenen Förderarten sehr attraktiv.
Generell gilt: Staatliche Zulagen und Steuervorteile können nur bei Einzahlungen in definierter Höhe in geeignete Produkte erfolgen. Geeignete Produkte sind alle zertifizierten Riester-Rentenverträge. Darüber hinaus muss die versicherte Person zum förderfähigen Personenkreis gehören. Im Wesentlichen sind dies alle rentenversicherungspflichtigen Personen. Dazu gehören auch Bezieher von Arbeitslosengeld I und II sowie geringfügig Beschäftigte. Eine weitere wichtige Voraussetzung zur Riester Rente Förderung ist die Einzahlung von mindestens 4 % des sozialversicherungspflichtigen Einkommens des Vorjahres (maximal jedoch 2100 EUR). Somit wird je Person eine Grundzulage von 154 EUR gewährt. Je Kind erhöht sich diese Zulage um 185 EUR bzw. 300 EUR (für ab 2008 geborene Kinder). Darüber hinaus wird über den Sonderausgabenabzug bis 2100 EUR ein Steuervorteil gewährt. Dieser wird bei Abgabe der Steuererklärung vom Finanzamt berücksichtigt und ausgezahlt.
(aktueller Stand der Zahlen 02/11)
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