Unsere Kunden holen sich die Geldgeschenke des Staates!

Ein Riester Rente Bausparvertrag kann zum Kauf oder zum Bau einer Immobilie abgeschlossen werden. Diese Möglichkeit besteht für Riester-Sparer seit dem 1. Januar 2008. Seitdem sind nicht nur private Rentenversicherungen oder andere Sparpläne riesterfähig, sondern auch Bausparverträge werden durch die staatlichen Zulagen der Riester Rente gefördert. Der Riester Rente Bausparvertrag wurde in die Förderungen der staatlichen Riester Rente aufgenommen, da es sich sowohl bei einem Eigenheim als auch bei einem privaten Rentensparplan um eine sichere Altersvorsorge handelt. Eine Voraussetzung für den Erhalt der Förderung ist allerdings, dass der jeweilige Bausparvertrag offiziell zertifiziert ist, um alle Steuervorteile und Zulagen des Riester-Modells nutzen zu können.
Eine staatliche Förderung zum Riester Rente Bausparvertrag kann der Eigenheimbesitzer nur erhalten, wenn er das zu fördernde Wohneigentum selbst nutzt. Darüber hinaus muss der Riester-Bausparer mindestens vier Prozent seiner sozialversicherungspflichtigen Einkünfte pro Jahr in diesen Bausparvertrag investieren, um die volle staatliche Förderung in Form von Riester-Zulagen zu erhalten. Die staatliche Grundförderung zum Riesterbausparvertrag ist in Gestalt einer Grundzulage für jeden Riester-Bausparer vorgesehen. Diese Förderung kann sich zusätzlich erhöhen, falls der Riester-Bausparer Kindergeld erhält. Für jedes Kind wird zum Beitrag dann eine weitere Summe in Form der Kinderzulage hinzugerechnet. Ein weiterer Vorteil eines riestergeförderten Bausparvertrages ist, dass alle bereits geleisteten Beiträge bis zum Eintritt in das Rentenalter steuerfrei sind.
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