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Zahl der Riester-Sparer nimmt zu

Die Riester-Rente erfreut sich trotz Finanzkrise einer wachsenden Beliebtheit. Wer für seine Altersvorsorge etwas tun will, hat hier die Wahl zwischen vier verschiedenen Formen: als Versicherung, als Bank- oder Fondssparplan oder als Wohn-Riester. Riester-Sparer werden vom Staat mit Zulagen oder Steuerersparnissen unterstützt. Außerdem bietet sie gerade in Krisenzeiten einen entscheidenden Vorteil, da die bis Rentenbeginn eingezahlten Beträge garantiert sind. Vergleichen Sie hier die Tarife der Versicherer

Die Erkenntnis, dass es wichtig ist, privat fürs Alter vorzusorgen hat mittlerweile einen Großteil der Bundesbürger erreicht. Im ersten Quartal des Jahres 2009 hätten rund 275.000 Bürgerinnen und Bürger einen entsprechenden Vertrag über eine staatlich geförderte Zusatzrente neu abgeschlossen, teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit. Damit gibt es mit Stichtag 31. März 2009 deutschlandweit mehr als 12,4 Millionen Riester-Sparer.

Wer für seine Altersvorsorge etwas tun will, hat die Wahl zwischen vier verschiedenen Vorsorgeformen: Es kann eine Versicherung, ein Bank- oder Fondssparplan oder ein Wohn-Riester-Vertrag abgeschlossen werden. Der Riester-Sparer wird vom Staat mit Zulagen oder Steuerersparnissen unterstützt. Als Grundzulage erhält jeder Anleger 154 Euro, für jedes Kind gibt es 185 Euro und für jeden Sprössling, der nach 2007 geboren wurde, ganze 300 Euro. Damit Erwerbstätige die volle steuerliche Förderung erhalten können, müssen diese mindestens vier Prozent des Vorjahresbruttoeinkommens in den Vertrag einzahlen - maximal 2100 Euro abzüglich der staatlichen Zulagen. Der Sparer kann die Einzahlungen in die Riester-Rente auch als Sonderausgaben in der Steuererklärung verrechnen. Das Finanzamt prüft dann, ob sich der Sonderausgaben-Abzug oder die Zulagen rechnen.

Gerade in Krisenzeiten bietet die Riester-Rente einen entscheidenden Vorteil, da der Anbieter - ganz gleich ob der Sparer einen Fondssparplan oder eine fondsgebundene Versicherung abgeschlossen hat - zu Rentenbeginn die eingezahlten Beiträge plus Zulagen garantieren muss.

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