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Selbständig und trotzdem förderberechtigt

Die, die nicht sozialversicherungspflichtig angestellt sind und somit auch nicht zur direkt zulagenberechtigten Gruppe zählen, haben trotzdem die Chance, sich mit Hilfe staatlicher Mitteln eine private Altersvorsorge aufzubauen. Dabei handelt es sich vorwiegend um Selbständige oder Hausmänner/Hausfrauen. Sie sind indirekt zulagenberechtigt , wenn ihr Ehegatte durch eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit zulagenberechtigt ist und selbst einen Riestervertrag abgeschlossen hat. So kann sich die klassische Hausfrau und Mutter ein Vorsorgepolster schaffen, ohne überhaupt eigene Beiträge einzahlen zu müssen. Die Zulagen alleine können bei zwei Kindern bis auf 524 Euro anwachsen (154 Euro Grund- sowie zweimal Kinderzulage von 308 Euro, sofern die Kinder vor 2008 geboren wurden).

Riester Altersvorsorge
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