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Zurechnungszeit

Um zu verhindern, dass die Rente aufgrund der kurzen Beitragsleistung sehr gering ausfällt, wenn bei dem Versicherten bereits in jungen Jahren eine Erwerbsminderung bzw. ein Todesfall eintritt, gibt es die . In diesen Fällen wird bei der Rentenberechnung durch die unterstellt, dass die Erwerbsminderung bzw. der Tod erst mit Vollendung des 60. Lebensjahres eingetreten ist. Man rechnet die Zeit zwischen dem Eintritt des Leistungsfalles und dem 60. Lebensjahr als beitragsfreie Zeit hinzu.

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