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Unterstützungskasse

Sie ist eine selbstständige Versorgungseinrichtung, die keinen Rechtsanspruch auf die von ihr gewährten Leistungen gewährt. Wenn das Kassenvermögen zur Einbringung der zugesagten Leistungen nicht ausreicht, ist der Arbeitgeber verpflichtet, für die versprochene Leistung aufzukommen. Durch Zuwendungen des Trägerunternehmens wird das Vermögen der aufgebaut und erhalten. Auch hier kann der Arbeitnehmer an der Finanzierung beteiligt werden.

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