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Krankenversicherung der Rentner/innen

Auch ab dem Bezug der Rente müssen weiterhin Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt werden. Rentner/innen müssen genauso wie Arbeitnehmer/innen den halben Krankenversicherungsbeitrag entrichten.

Der Beitrag, den der / die Rentner/in zu zahlen hat, wird von der Rente einbehalten und gleich an die zuständige Krankenversicherung abgeführt. Rentner/innen, die freiwillig bzw. privat krankenversichert sind, müssen ihre Beiträge zur Krankenversicherung auch weiterhin selbst bezahlen. Sie erhalten allerdings auf Antrag vom Rentenversicherungsträger einen Beitragszuschuss.

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