Der Pensionssicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSVaG) ist der Träger der Gesetzlichen . Er steht unter der Aufsicht des Bundesaufsichtsamts für das Versicherungswesen. Im Falle einer Insolvenz muss der PSVaG in dem Umfang eintreten, der sich aus der Versorgungszusage des Arbeitgebers ergibt.
Der PSVaG muss die Leistungen zu erbringen, die der Arbeitgeber zu erbringen gehabt hätte, wenn er keine Insolvenz beantragt hätte. Die finanziellen Mittel dafür erhält der PSVaG durch Beiträge all derjenigen Arbeitgeber, die Durchführung der Betrieblichen Altersvorsorge über eine Unterstützungskasse, eine Direktzusage oder einen Pensionsfonds anbieten.
Wenn der Arbeitgeber einen dieser drei Durchführungswege wählt, löst das die Beitragspflicht zum PSVaG aus.
Aktuelle Umfragen belegen, dass es einen hohen Informationsbedarf zu Finanzthemen gibt. Die Deutschen legen verstärkt Wert auf eine solide Altersvorsorge, vernachlässigen jedoch nach wie vor das Thema Pflegeversicherung.... [mehr]
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Rentenerhöhung für 2012 beschlossen. Die rund 20 Millionen Ruheständler in Deutschland bekommen somit ab 1. Juli 2012 zwei Prozent mehr Rente. Allerdings ist die Anhebung der Renten... [mehr]
Geht es nach der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, darf der Hinzuverdienst von Frührentnern bald höher ausfallen, ohne dass eine Kürzung der Rente droht. Ministerin Ursula von der Leyen hat ihre Pläne zur... [mehr]
Zur Jahresmitte werden deutsche Rentner etwas mehr Geld im Portemonnaie haben. Doch wie sicher ist die Rente auf Dauer? Private Rentenvorsorge wird unverzichtbar. Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen... [mehr]
Während bei Arbeitnehmern ein Teil des Gehalts in die gesetzliche Rentenversicherung abgeht, soll nun auch nach Willen der CSU eine Altersvorsorge-Pflicht für Selbstständige und Freiberufler eingeführt werden. Wie die... [mehr]
Service
Suchen Sie vielleicht?
Informationen