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Höchstbeitrag

Rentenversicherungsbeiträge dürfen nur bis zu einer bestimmten Höhe gezahlt werden. Der ist der Beitrag, den man zu zahlen hat, wenn der Arbeitsverdienst der Beitragsbemessungsgrenze entspricht.

Im Jahr 2003 betrug der monatliche in den alten Bundesländern 1.004,25 € (19,5 % von 5.150 €) und in den neuen Bundesländern 848,25 € (19,5 % aus 4.350 €). Dieser Wert für die neuen Bundesländer gilt nur für Pflichtbeiträge, da auch in den neuen Bundesländern freiwillige Höchstbeiträge nach „Westniveau“ zu zahlen sind.

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