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Fremdrentenrecht

Hier werden die Rentenansprüche der seit Ende des Zweiten Weltkriegs aus den damaligen deutschen Ostgebieten und Ländern Osteuropas in die BRD gekommenen Vertriebenen und Aussiedlern geregelt. Man stellt die Personen, die einen Vertriebenenausweis A oder B besitzen, rentenrechtlich so, als hätten sie ihr Arbeitsleben nicht in Osteuropa, sondern in der BRD verbracht.

Das gleiche gilt für Deutsche, die als Spätaussiedler aus den Herkunftsländern seit dem 1.01.1993 nach Deutschland kommen. Sie erhalten anstatt des Vertriebenenausweises eine Spätaussiedlerbescheinigung.

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