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Entgeltpunkte

sind bei der Rentenformel der beitragsbezogene Bestandteil. Man rechnet das jährlich erzielte Entgelt, geteilt durchs Durchschnittsentgelt im gleichen Jahr, in um.

Man erhält einen Entgeltpunkt, wenn man in einem Kalenderjahr genauso viel Entgelt erzielt hat wie der Durchschnitt aller Versicherten (2004 = 29.428 €). Hat man weniger verdient, erhält man entsprechend einen Entgeltpunktwert von unter 1,0 - bei überdurchschnittlichem Verdienst beträgt der Entgeltpunktwert mehr als 1,0.

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