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Betriebliche Altersvorsorge

Die ist eine Leistung des Arbeitgebers und beruht auf einer Versorgungszusage des Arbeitgebers, die er seinen Arbeitnehmer/innen aus Anlass des Arbeitsverhältnisses gibt. Aus der individuellen Absprache ergeben sich die Art und der Umfang der Leistungen.

Arbeitnehmer/innen haben seit dem 1.01.2002 einen Anspruch auf eine , wenn sie die Zusage des Arbeitgebers durch Entgeltumwandlung finanzieren. Allerdings besteht dieser Anspruch zurzeit nicht für Arbeitnehmer/innen des öffentlichen Dienstes. Der Staat unterstützt die mit Steuer- und Sozialabgabenersparnis.

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