Das sind Zeiten, für die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden bzw. als gezahlt gelten. Dazu zählt man die Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit als auch die freiwilligen Beiträge.
Man ermittelt den Wert der Beitragszeit nach Entgeltpunkten: Ihr Bruttojahresentgelt wird zum durchschnittlichen Bruttojahresentgelt aller Versicherten in Beziehung gesetzt. Wenn Sie „durchschnittlich“ verdient haben, erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Haben Sie mehr bzw. weniger verdient, erhalten Sie dementsprechend mehr bzw. weniger als einen Entgeltpunkt.Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstzeiten, Bezug von Vorruhestandsgeld, Lohnersatzleistungen (z. B. Kranken- oder Arbeitslosengeld) und Pflegezeiten gehören zu den Pflichtbeitragszeiten.
Aktuelle Umfragen belegen, dass es einen hohen Informationsbedarf zu Finanzthemen gibt. Die Deutschen legen verstärkt Wert auf eine solide Altersvorsorge, vernachlässigen jedoch nach wie vor das Thema Pflegeversicherung.... [mehr]
Am Mittwoch hat das Bundeskabinett die Rentenerhöhung für 2012 beschlossen. Die rund 20 Millionen Ruheständler in Deutschland bekommen somit ab 1. Juli 2012 zwei Prozent mehr Rente. Allerdings ist die Anhebung der Renten... [mehr]
Geht es nach der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen, darf der Hinzuverdienst von Frührentnern bald höher ausfallen, ohne dass eine Kürzung der Rente droht. Ministerin Ursula von der Leyen hat ihre Pläne zur... [mehr]
Zur Jahresmitte werden deutsche Rentner etwas mehr Geld im Portemonnaie haben. Doch wie sicher ist die Rente auf Dauer? Private Rentenvorsorge wird unverzichtbar. Daten des Statistischen Bundesamtes und der Deutschen... [mehr]
Während bei Arbeitnehmern ein Teil des Gehalts in die gesetzliche Rentenversicherung abgeht, soll nun auch nach Willen der CSU eine Altersvorsorge-Pflicht für Selbstständige und Freiberufler eingeführt werden. Wie die... [mehr]
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