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Beitragszeiten

Das sind Zeiten, für die Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden bzw. als gezahlt gelten. Dazu zählt man die Pflichtbeiträge aus einer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit als auch die freiwilligen Beiträge.

Man ermittelt den Wert der Beitragszeit nach Entgeltpunkten: Ihr Bruttojahresentgelt wird zum durchschnittlichen Bruttojahresentgelt aller Versicherten in Beziehung gesetzt. Wenn Sie „durchschnittlich“ verdient haben, erhalten Sie einen Entgeltpunkt. Haben Sie mehr bzw. weniger verdient, erhalten Sie dementsprechend mehr bzw. weniger als einen Entgeltpunkt.

Kindererziehungszeiten, Wehr- und Zivildienstzeiten, Bezug von Vorruhestandsgeld, Lohnersatzleistungen (z. B. Kranken- oder Arbeitslosengeld) und Pflegezeiten gehören zu den Pflichtbeitragszeiten.

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