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Beitragssatz

Das ist der Prozentsatz des Arbeitsentgelts (seit dem 1.01.2003 19,5 %) bis zur Beitragsbemessungsgrenze, den man als Beitrag zur Rentenversicherung zahlen muss. Der ist in jedem Jahr für das Folgejahr so festzusetzen, dass eine Schwankungsreserve in Höhe von 50% einer Monatsausgabe am Ende des Folgejahres gewährleistet ist.

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