Unter beitragsgeminderten Zeiten versteht man Kalendermonate, die sowohl mit Beitragszeiten als auch mit beitragsfreien Zeiten belegt sind. So sind z. B. die Monate während man Arbeitslosengeld bezieht, beitragsgeminderte Zeiten, denn in diesem Zeitraum war der Versicherte nicht durchgängig beschäftigt, wodurch der Verdienst entsprechend geringer ausfiel.
Damit sich dies nicht nachteilig auf die von der Höhe des Arbeitsverdienstes abhängige Rentenhöhe auswirkt, berücksichtigt man diese Monate bei der Rentenberechnung einmal als Beitragsmonate und als Vergleich dazu als Anrechnungszeiten.
Für die Ermittlung der Rentenhöhe werden die höheren Entgeltpunkte berücksichtigt. Für die Wartezeit zählen beitragsgeminderte Zeiten als Beitragszeiten.
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