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Beitragsbemessungsgrundlage

Die ist das beitragspflichtige Bruttoentgelt, aus dem der Beitrag durch Multiplikation mit dem Beitragssatz berechnet wird. Gleichzeitig ist sie der Betrag, der als versichertes Einkommen in den Anlagen zum Rentenbescheid und im Versicherungsverlauf ausgeworfen ist. Aus ihm wird die Rente berechnet.

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