Aufgewertet um die Hälfte (bis maximal zum Durchschnittseinkommen, ab 1.01.2003 2435,88 €) werden die Rentenanwartschaften von Erziehungspersonen, die in den sieben Lebensjahren des Kindes (die den ersten drei Jahren der Kindererziehung folgen) erwerbstätig sind. Das entspricht einer Kinderberücksichtigungszeit von 10 Jahren.
Voraussetzung hierfür sind 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten, was auch denjenigen zugute kommt, die ein pflegebedürftiges Kind zu betreuen haben (sogar bis zum 18. Lebensjahr). Nach dem Ablauf der Kindererziehungszeit (ab dem 4. Lebensjahr des Kindes) werden Entgeltpunkte ebenfalls Kindererziehenden gutgeschrieben werden, die gleichzeitig zwei oder mehrere Kinder unter 10 Jahren erziehen und aus diesem Grund oft nicht erwerbstätig sind.
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