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Anrechnungszeiten

Unter den so genannten versteht man die Zeiten, in denen der / die Versicherte aus persönlichen Gründen keine Beiträge zahlen konnte. Zu diesen zählt man:

  • Krankheit
  • medizinische Heilbehandlung oder Berufsförderung
  • Schwangerschaft, Schutzfristen bei Mutterschaft
  • Arbeitslosigkeit
  • Schulausbildung nach dem 17. Lebensjahr
  • Rentenbezugszeiten bis zum 55. Lebensjahr, danach, soweit die Rente mit einer Zurechnungszeit zusammentrifft

Diese zählen für die 35-jährige Wartezeit.

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