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Äquivalenzrentner und Äquivalenzbeitragszahler

Der Nachhaltigkeitsfaktor besteht aus der Veränderung des Verhältnisses von Beitragszahlern und Rentenempfängern, des so genannten Rentnerquotienten. Durch die geringfügigen Beitragszahlungen bzw. Rentenleistungen kann es zu Verzerrungen kommen. Zur Vermeidung dieser Verzerrung wird die Anzahl der Rentner in „Äquivalenzrentner" umgerechnet. Man erhält durch die Division des Gesamtrentenvolumens durch die Standardrente die Anzahl der Äquivalenzrentner. Analog dazu errechnet man bei den Beitragszahlern die Anzahl der "Äquivalenzbeitragszahler", indem man die verbeitragte Lohnsumme durch das Durchschnittsentgelt dividiert.

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