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Wird Familienarbeit in Form von Kindererziehung rentenrechtlich...

Ja, für Geburten ab 1992 ist die Kindererziehungszeit von ein auf drei Jahre heraufgesetzt worden. Diese Zeiten wirken rentenbegründend und rentensteigernd, wie Pflichtbeitrags­zeiten aufgrund einer Erwerbstätigkeit. Sie werden mit 100 % des Durchschnittsentgelt bewertet. Die Beiträge zahlt der Bund.

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