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Wie viel müssen Sie sparen?

Wer die volle staatliche Förderung erhalten möchte, muss einen bestimmten Teil seines sozialversicherungspflichtigen Jahresgehalts des Vorjahres in den Riester-Vertrag einzahlen - allerdings nicht mehr als die maximal abzugsfähigen Sonderausgaben (vermindert jeweils um die erhaltenen Zulagen). Bei Beamten, Richtern und Soldaten werden Amtsbezüge bzw. Besoldung zugrunde gelegt.

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