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Wie funktioniert die Mitnahme der Betriebsrente?

Die Mitnahmemöglichkeiten erworbener Betriebsrentenanwartschaften werden mit dem Alterseinkünftegesetz bei einem Arbeitgeberwechsel erheblich verbessert. Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses kann im gegenseitigen Einvernehmen der Beteiligten die Betriebsrentenanwartschaft des Arbeitnehmers in Zukunft weitgehend problemlos auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Außerdem hat der Arbeitnehmer beim Arbeitgeberwechsel, in begrenztem Umfang, das Recht, das für ihn gebildete Kapital in die Versorgungseinrichtung des neuen Arbeitsgebers mitzunehmen.

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