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Werden die Beiträge zur Rentenversicherung steigen?

Durch die Rentenreform der Bundesregierung wird einer solchen Entwicklung entgegengewirkt. Trotz steigender demografischer Belastung der Rentenversicherung soll der Beitragssatz bis zum Jahr 2020 22 % nicht übersteigen. Sollte sich ein Überschreiten dieser Beitragssätze bzw. eine Unterschreitung des ebenfalls vorgegebenen Rentenniveaus abzeichnen, ist die Bundesregierung gesetzlich dazu verpflichtet, dem Bundestag und Bundesrat, Vorschläge zur Verhinderung einer solchen Entwicklung vorzulegen.

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