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Wer kann eine Altersvorsorge im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs...

Grundsätzlich können alle Personen, die von der geringen Absenkung der Gesetzlichen Rentenversicherung oder der Beamtenversorgung betroffen sind, eine Altersvorsorge im Rahmen eines Sonderausgabenabzugs geltend machen. Zu dieser Personengruppe gehören alle Pflichtversicherten, wie z. B. Arbeitnehmer, Bezieher von Lohnersatzleistungen (Arbeitslosen-, Krankengeld), pflichtversicherte Pflegepersonen sowie nichterwerbstätige Eltern während der Elternzeit. Auch Beamte, Richter, Soldaten und Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes gehören durch die wirkungsgleiche Übertragung der Reformmaßnahmen der Gesetzlichen Rentenversicherung auf die Beamtenversorgung und auf die Versorgungssysteme des öffentlichen Dienstes dazu.

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