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Welche Leistungen erwarten Sie bei der Riester-Rente?

Die Leistungen bei der Riester-Rente bestehen je nach Vertragsgestaltung aus:

  • einer lebenslangen Rente
  • einer lebenslangen Rente mit Garantie, dass die Rente nach dem Tod des Rentenbeziehers eine vertraglich vereinbarte Zeit lang an die Hinterbliebenen weitergezahlt wird
  • einer lebenslangen Rente mit Todesfallleistung, bei der das angesparte Kapital abzüglich bereits gezahlter Renten nach dem Tod des Rentenbeziehers an die Hinterbliebenen ausgezahlt wird

Grundsätzlich beginnen die Zahlungen mit Beginn der Altersrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Versicherte kann Leistungen jedoch bereits ab 60 beantragen, wenn er bereits früher Gesetzliche Rente bezieht. Die monatlichen Rentenzahlungen fallen dann allerdings geringer als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren aus.

Das Vorsorgevermögen eines vor Rentenbeginn Verstorbenen kann auch vererbt werden. Wenn die zu Lebzeiten erhaltenen Zulagen und Steuervorteile erhalten bleiben sollen, muss aber das vererbte Vorsorgevermögen auf einen Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes mit dem Zulageberechtigten in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.

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