Die Leistungen bei der Riester-Rente bestehen je nach Vertragsgestaltung aus:
Grundsätzlich beginnen die Zahlungen mit Beginn der Altersrente aus der Gesetzlichen Rentenversicherung, also nach Vollendung des 65. Lebensjahres. Der Versicherte kann Leistungen jedoch bereits ab 60 beantragen, wenn er bereits früher Gesetzliche Rente bezieht. Die monatlichen Rentenzahlungen fallen dann allerdings geringer als bei Rentenbeginn mit 65 Jahren aus.
Das Vorsorgevermögen eines vor Rentenbeginn Verstorbenen kann auch vererbt werden. Wenn die zu Lebzeiten erhaltenen Zulagen und Steuervorteile erhalten bleiben sollen, muss aber das vererbte Vorsorgevermögen auf einen Riester-Vertrag des überlebenden Ehepartners übertragen werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Ehepartner zum Zeitpunkt des Todes mit dem Zulageberechtigten in häuslicher Gemeinschaft gelebt hat.
Die Leistungen bei der Riester-Rente bestehen je nach mehr...
Ab Alleinstehende Ehepaare, bei denen jeder einen eigenen mehr...
Die „Riester-Rente“ ist eine private, sichere und attraktive Altersvorsorge auf mehr...
Die Fondsgebundene mehr...
Leider lässt sich das nicht pauschal beantworten, da es von Ihren individuellen mehr...
Die Auswahl der Anlageform ist allein abhängig von Ihrer Risikobereitschaft mehr...
Im Gegensatz zur Gesetzlichen Rente wird die Private Vorsorge durch Ihre Beiträge und Zinsen finanziert. Zusätzlich helfen auch der Staat und das Finanzamt mit.
Auch in Zukunft wird die Gesetzliche Rente Ihre Grundversorgung sichern. mehr...
Niemand wird dazu gezwungen. Die private Vorsorge ist absolut freiwillig, aber auf jeden Fall eine Überlegung wert.
Für Rentenversicherungen mit mehr...
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