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Was passiert mit der staatlichen Förderung wenn der...

Wird das zur Altersvorsorge angesparte Kapital im Todesfall des Zulageberechtigten ausgezahlt, werden die gewährten Zulagen sowie die zusätzlichen Steuervorteile zurückgefordert. Das gilt ebenfalls bei einer Auszahlung nach Beginn der Auszahlungsphase. Sollte jedoch das angesparte Altersvorsorgevermögen auf einen auf den Namen des Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrags übertragen werden, hat der Staat keinen Anspruch auf eine Rückforderung.

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