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Was ändert sich wenn Sie jetzt eine private Rentenversicherung...

Für Rentenversicherungen mit Kapitalwahlrecht, bei denen die Möglichkeit der Kapitalauszahlung gewählt wird, gelten die gleichen steuerlichen Regelungen wie bei Kapitallebensversicherungen. Entscheidet sich der Steuerpflichtige für eine Rente, so ist diese lediglich mit dem Ertragsanteil zu versteuern. Die Ertragsanteile werden ab 2005 um etwa ein Drittel abgesenkt. Der Ertragsanteil für einen 65-jährigen beträgt somit ab 2005 nur noch 18% (bisher 27%). Das gilt sowohl für bestehende als auch für neu abgeschlossene Rentenversicherungen.

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