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Was ändert sich wenn Sie eine Kapitallebensversicherung ab dem...

Füralle Neuverträge entfällt das Steuerprivileg für Beiträge zu Kapitallebensversicherungen. Unter Neuverträgen versteht man die Verträge, die nach dem 31.12.2004 abgeschlossen wurden. Beiträge zu Kapitallebensversicherungen, die nach dem 01.01.2005 abgeschlossen wurden, sind als Sonderausgaben nicht mehr abzugsfähig.

Die Erträge (= Differenz zwischen der Summe der eingezahlten Beiträge und der ausgezahlten Kapitalsumme) unterliegen in Zukunft in vollem Umfang der Einkommenssteuer. Sie werden zur Hälfte versteuert, wenn der wenn die Mindestlaufzeit des Vertrags 12 Jahre beträgt und die Auszahlung erst nach Vollendung des 60. Lebensjahres erfolgt.

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