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Was ändert sich bei der Riester-Rente?

Die Private Riester-Rente wird einfacher. Das Antragsverfahren für die staatliche Förderung wurde beispielsweise durch die Einführung eines Dauerzulagenantrags vereinfacht. Anleger können ab sofort auf Antrag ihre Anbieter bis auf Widerruf zur Übernahme der staatlichen Förderung bevollmächtigen. Der Anleger muss nicht mehr jedes Jahr einen Zulageantrag stellen, um die staatliche Förderung zu erhalten. Auch die Vereinheitlichung des Sockelbetrags stellt eine Vereinfachung dar. Dieser beträgt ab dem Jahr 2005 einheitlich 60 € / Jahr, unabhängig von der Gewährung von Kinderzulagen. Gleichzeitig wird der Verbraucherschutz verbessert.

Die Anbieter müssen in Zukunft Angaben über die Anlagemöglichkeiten, die Struktur des Portfolios und das Risikopotential aufgrund ihrer Informationspflicht machen. Darüber hinaus ermöglichen obligatorische Standardberechnungen der Anbieter den Verbrauchern einen besseren Produktvergleich. Außerdem erfolgte die Reduzierung der Kriterien für die Riester-Rente. Damit der Verbraucher Anspruch auf eine staatliche Förderung erhielt, musste ein Altersvorsorgevertrag bis vor kurzem noch elf Kriterien erfüllen. Jetzt sind es nur noch fünf Kriterien, die erfüllt werden müssen, wodurch die Riester-Rente an Flexibilität und Attraktivität gewinnt.

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