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Was ändert sich bei der Betrieblichen Altersversorgung?

Aus folgenden Gründen wird die Betriebliche Altersversorgung attraktiver:

  • Das System der Betrieblichen Altersversorgung wird durch die durchgängige Einführung der nachgelagerten Besteuerung insgesamt einfacher, vergleichbarer und damit anwenderfreundlicher. So sind in Zukunft auch die Beiträge für eine Direktversicherung voll steuerbefreit. Diese neue Möglichkeit kommt vor allem Kleinbetrieben entgegen. Im Jahr 2005 können etwa 4.300 € für die Betriebliche Altersversorgung steuerfrei eingesetzt werden.
  • Seit dem 01.01.2005 ist die Mitnahme der Betriebsrente zu einem neuen Arbeitgeber erheblich einfacher.

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