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Wann bekommen Sie Anspruch auf die staatliche Förderung?

Ab jetzt muss ein Altersvorsorgevertrag nur noch fünf statt der bisher elf Kriterien erfüllen, damit er den Stempel Riester-Rente und der Versicherte Anspruch auf die staatliche Förderung erhält. Die Kriterien sind folgende:

  • Geschlechtsneutrale Tarife / Auszahlung nicht vor Beginn des 60. Lebensjahres / Erwerbsunfähigkeit & Hinterbliebene können zusätzlich abgesichert werden.
  • Einzelne Beiträge werden garantiert.
  • Zulässig sind lebenslange Rente und Auszahlungsplan mit Restverrentung / Einmalauszahlung bzw. variable Teilraten bis zu insgesamt 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals.
  • Verteilung der Abschluss- und Vertriebskosten auf 5 Jahre.
  • Anspruch, den Vertrag ruhen zu lassen, zu kündigen und zu wechseln. Entnahme der Mittel zum Wohnungsbau möglich.

Dadurch gewinnt die Riester-Rente an Flexibilität und Attraktivität, denn

    • die Zertifizierungskriterien werden übersichtlicher,
    • der Anleger hat mehr Kapital zur freien Verwendung. Er kann bis zu insgesamt 30 % des zu Beginn der Auszahlungsphase zur Verfügung stehenden Kapitals entnehmen, ohne die Förderung zurückzahlen zu müssen,
    • Männer und Frauen erhalten die gleichen monatlichen Leistungen. Bereits abgeschlossene Verträge können auf die neuen Kriterien umgestellt werden.
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