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Können Rentenanwartschaften auch mit dem Partner geteilt werden?

Ja, durch eine übereinstimmende Erklärung beider Ehegatten kann ein Rentensplitting der gemeinsam in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften erreicht werden. Allerdings müssen bei beiden Ehepartnern jeweils mindestens 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten vorhan­den sein. Außerdem muss die Ehe nach dem 31.12.2001 geschlossen worden sein, oder die Ehe muss bereits zu diesem Zeitpunkt bestanden haben sowie beide Partner müssen am 31.12.2001 jünger als 40 Jahre gewesen sein. Im Übrigen können bei Vorliegen dieser Voraussetzungen auch Partner einer eingetragenen Le­benspartnerschaft ein Rentensplitting durchführen.

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