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Kann man die Riester-Rente im Alter mit ins Ausland nehmen?

Ja, man kann die Riester-Rente mit ins Ausland nehmen – nur die erhaltene staatliche Förderung muss man zurückzahlen. Die unbeschränkte Steuerpflicht endet in der Regel mit der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland und damit ist eine Besteuerung der Alterseinkünfte in Deutschland nicht mehr möglich. Die Rückzahlung kann jedoch auf Wunsch gestundet werden. Dann erfolgt eine schrittweise Tilgung des Rückforderungsbetrages in Höhe von 15 % welcher jeweils monatlich aus dem Altersvermögen ausgezahlten Beträge, bis die staatliche Förderung zurückgezahlt ist. Zinsen werden hier nicht berechnet.

Wird der Wohnsitz im Inland wieder aufgenommen, kann der Restbetrag des Rückforderungsbetrages auf Antrag erlassen werden. Wenn jemand einen Wohnsitz sowohl in Deutschland als auch im Ausland hat, müssen die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden.

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