Ja, man kann die Riester-Rente mit ins Ausland nehmen – nur die erhaltene staatliche Förderung muss man zurückzahlen. Die unbeschränkte Steuerpflicht endet in der Regel mit der Verlegung des Wohnsitzes ins Ausland und damit ist eine Besteuerung der Alterseinkünfte in Deutschland nicht mehr möglich. Die Rückzahlung kann jedoch auf Wunsch gestundet werden. Dann erfolgt eine schrittweise Tilgung des Rückforderungsbetrages in Höhe von 15 % welcher jeweils monatlich aus dem Altersvermögen ausgezahlten Beträge, bis die staatliche Förderung zurückgezahlt ist. Zinsen werden hier nicht berechnet.
Wird der Wohnsitz im Inland wieder aufgenommen, kann der Restbetrag des Rückforderungsbetrages auf Antrag erlassen werden. Wenn jemand einen Wohnsitz sowohl in Deutschland als auch im Ausland hat, müssen die jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen berücksichtigt werden.
Die Private Riester-Rente wird einfacher. Das Antragsverfahren für die mehr...
Jeder Riester-Sparer kann die Gestaltung des Vertrags wählen, die mehr...
Hierbei muss man zwischen Kapital und staatlicher Förderung mehr...
Ja, man kann die Riester-Rente mit ins Ausland nehmen – mehr...
Je mehr Förderung ein Sparer erhält, desto mehr lohnt sie sich. Aus diesem mehr...
Die Riester-Rente richtet sich an alle, die von den mit der Rentenreform mehr...
Ab Anteil des Jahreseinkommens einschließlich der Zulagen 2004 2% 2006 3% 2008 4% mehr...
Wer die volle staatliche Förderung erhalten möchte, muss einen bestimmten Teil mehr...
Nicht gefördert werden: Selbstständige, die nicht in der mehr...
Grundsätzlich kann jeder einen Vertrag zur Privaten Altersvorsorge mehr...
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