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Kann man angespartes Altersvermögen vererben?

Hierbei muss man zwischen Kapital und staatlicher Förderung unterscheiden. Das in Banksparplänen und Fondssparplänen angesparte Kapital kann vererbt werden.

Bei der Privaten Rentenversicherung hängt die Situation im Todesfall vom Vertragsinhalt ab:

  • Eine Rentengarantiezeit, in der die Rente mindestens zu bezahlen ist, kann vereinbart werden. Stirbt der Versicherte vorher, erhält der Berechtigte weiterhin die Rente bis zum Ende der Garantiezeit. Wurde keine Garantiezeit vereinbart oder stirbt der Versicherte nach deren Ablauf, erhalten die Hinterbliebenen keinerlei Leistungen.
  • Es kann vereinbart werden, dass für den eintretenden Todesfall des Versicherten in der Ansparphase, die gezahlten Beiträge und Überschüsse an die Erben gehen.
  • Auch für Ehegatten und Kinder kann eine Hinterbliebenenrente vereinbart werden.

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