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Ist Mindestniveau gleich Mindestrente?

Nein, denn bei der Diskussion, wie hoch die zukünftige Rente gemessen am Lohnniveau mindestens sein sollte, geht es nicht um eine Mindestrente, die jedem Versicherten einen bestimmten Betrag garantiert, unabhängig davon, wie lange und in welcher Höhe er zuvor Beiträge zur Gesetzlichen Rentenversicherung eingezahlt hat. Die Beitragsbezogenheit der Rente ist das Grundprinzip der Gesetzlichen Rentenversicherung, was bedeutet, dass die Höhe der Rente zur Höhe und Dauer der Beitragszahlung in Beziehung stehen muss.

Dagegen garantiert die Mindestrente einen Betrag, unabhängig von der Höhe und der Dauer der Beitragszahlung. Eine Mindestrente wäre aus diesem Grund nicht systemkonform.

Man sollte auch nicht die Mindestversicherung der Bedarfsorientierten Grundsicherung verwechseln, die die materielle Lebenssituation älterer und auch aus medizinischen Gründen dauerhaft voll erwerbsgeminderter Menschen seit 2003 deutlich verbessert.

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