Gerademal zwei Jahre wurde in Deutschland ohne Staatshilfe gebaut. Nachdem die Eigenheimzulage gestrichen wurde, bekamen Hausbauer keinen Cent mehr dazu. Seit diesem Jahr hilft der Staat wieder mit. Und das mit einem einfachen Kniff: Die bewährte Riester-Förderung, die bisher nur für Rentenversicherungen, Fonds- und Banksparpläne galt, darf nun auch für den Bau oder Kauf von selbst genutzten Immobilien verwendet werden.
Bis zu 100 Prozent aus dem Riester-Vertrag
Derzeit arbeitet das Bundesfinanzministerium an einem Gesetzentwurf, der rückwirkend zum 1. Januar in Kraft treten soll. Ganz so viel wie früher gibt es zwar nicht mehr dazu, aber es lohnt sich allemal. Während bei der Eigenheimzulage ein Alleinerziehender mit einem Kind in acht Jahren auf etwa 16.400 Euro kommen konnte, bringt es ein vergleichbarer Riester-Bauherr in 25 Jahren auf gut 12.500 Euro.
Variante 1: Hypothek abzahlen
Erstmals soll es Riester-Zulagen und Steuervorteile jetzt auch geben, wenn man ein Hypotheken-Darlehen für eine Eigentumswohnung oder ein Einfamilienhäuschen abzahlt. Achtung: Dabei wird nicht die monatliche Rate, die an die Bank fließt, sondern nur der Tilgungsanteil, der darin enthalten ist, als Sparleistung angerechnet. Je höher die Tilgung, desto größer die Chance auf die vollen Zulagen.
Variante 2: Zusätzliches Eigenkapital für die Finanzierung
Wer jedoch bereits einige Jahre in einen »klassischen« Riester-Vertrag, also eine Rentenversicherung, einen Fondssparplan oder einen Banksparplan, eingezahlt hat, kann nach den neuen Regelungen das gesamte angesammelte Kapital entnehmen und als Eigenkapital in die Baufinanzierung kalkulieren. Das Geld muss nicht wieder in den Sparplan zurückgezahlt werden. Der Riester-Sparer/Häuslebauer profitiert dabei doppelt: Zum einen erhält er die riester-typischen Zulagen und Steuervorteile durch den Sonderausgabenabzug, zum anderen spart er durch die Verwendung des angesammelten Riester-Kapitals Zinsen für die Aufnahme eines Kredits.
Bei einem Riester-Vertrag – egal ob mit oder ohne Immobilie – gibt es immer ein Problem: Da die Sparleistungen für einen Riester-Vertrag steuerfrei sind, müssen die späteren Rentenzahlungen aus einem solchen Vertrag versteuert werden. Das ist aber bei den Wohn-Riester-Varianten gar nicht so einfach, denn eine selbst genutzte Wohnung oder ein Eigenheim wirft im klassischen Sinn keine Rendite ab. Deshalb wird bei Wohn-Riester ein theoretisches Konto unterstellt, auf das alle Tilgungszahlungen eingehen und mit einem angenommenen Zinssatz von zwei Prozent verzinst werden. Auf das so errechnete angesammelte Kapital bzw. die daraus erwachsene Rente fallen in der Auszahlungsphase Steuern an.
Alternative
Der Wohn-Riester-Sparer hat dabei die Wahl, ob er alles auf einen Schlag versteuern möchte oder ob er seinen Riester-Vertrag in Form einer laufenden Rente versteuern will. Versteuert er seinen Vertrag auf einen Schlag, räumt ihm der Fiskus einen Nachlass von 30 Prozent auf das zu versteuernde Kapital ein. Möglich ist ebenfalls eine Streckung der Steuertilgung auf 25 Jahre ohne Aufschlag.
Alternativ kann die Versteuerung auch gestreckt werden: Entweder legt der Fiskus ein fiktives Konto, das "Wohn-Förder-Konto" an, auf dem Tilgungsratenund Förderung jährlich mit 2 % registriert werden und jährlich versteuert werden. Der Riester-Sparer wird dann so behandelt, als beziehe er eine laufende Rente.
Anmerkung
Die Koalitionsvereinbarung zum Thema »Wohn-Riester« lässt noch zahlreiche Fragen offen. Dazu gehört zum Beispiel, ob im Gegenzug zu der neuen Förderung die Bindungsfrist für die bisherige Wohnungsbauprämie erhöht wird oder ob Häuslebauer, die bereits einmal von einer staatlichen Förderung wie der Eigenheimzulage oder der früheren §10e-Regelung beim Eigenheimbau profitiert haben, von den neuen Regelungen wieder begünstigt sind.
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