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Gesetzliche Rentenversicherung

Die gesetzliche Rentenversicherung reicht auf keinen Fall mehr für eine ausreichende Altersvorsorge aus und sollte auf jeden Fall durch eine Private Rentenversicherung ergänzt werden.

Versicherte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben und die allgemeine Wartezeit erfüllt haben, haben Anspruch auf die Regelaltersrente. Im Allgemeinen beträgt die Wartezeit fünf Jahre. Das derzeitige Rentenniveau (Verhältnis Rente - durchschnittlichen Arbeitsentgelt) liegt bei 70 % und soll schon bald auf 64 % sinken. Um die 70 % bei dieser Berechnung zu erreichen, wird von 49 Arbeitsjahren und dem statistischen Durchschnittseinkommen ausgegangen.

Im Allgemeinen hängt die Staatliche Rente von den Beitragszeiten sowie der Beitragshöhe ab. Die staatliche Rente ist „umlagenfinanziert“, d. h. die heute junge beitragszahlende Generation zahlt mit Ihren Beiträgen direkt an die rentenempfangende Generation. Aufgrund der zunehmenden Lebenserwartung kommen aber immer weniger Beitragszahler für immer mehr Rentner auf.

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