In seiner Sitzung im November 2006 hat der Bundesrat das Jahressteuergesetz 2007 beschlossen. Als Reaktion auf die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs, Anpassungen an das Gemeinschaftsrecht sowie redaktionelle Umgestaltungen sieht das Gesetz zahlreiche steuerrechtliche Änderungen vor.
Das Gesetz weist im Bereich der Basisrente eine entscheidende Verbesserung auf. Bestimmte Sachlagen – z.B. bei Selbständigen, die nicht in einem Versorgungswerk sind und Arbeitnehmern mit einem geringen Einkommen - haben in der Vergangenheit dazu geführt, dass Beiträge für eine Basisrente nicht ab dem ersten Euro steuerlich absetzbar waren (sog. "Verpuffungseffekt").
Nun ist durch eine Modifizierung gewährleistet, dass Beiträge zu einer Basisrentenversicherung stets im Rahmen des jeweils maßgeblichen Prozentsatzes (2006: 62 Prozent) steuermindernd als Sonderausgabe berücksichtigt werden.
Dies gilt rückwirkend ab dem Beitragsjahr 2006. Damit ist noch für dieses Jahr ein zusätzlicher Anreiz zum Aufbau einer ergänzenden Altersversorgung durch Abschluss eines Basisrentenvertrages gegeben.
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1. Regel: Überstürzen Sie nichts! Lassen Sie nicht drängen mehr...
Zeitpunkt Schließen Sie so bald wie möglich eine mehr...
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