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Arbeitgeberfinanzierte Pensionskasse

Durch den weltweiten Wettbewerb ist es für ein Unternehmen sehr wichtig, Fach- und Führungskräfte mit Schlüsselqualifikationen für den Betrieb zu gewinnen. Motivierte und qualifizierte Mitarbeiter sind für ein Unternehmen das wertvollste Kapital und im wirtschaftlichen Wettbewerb sehr entscheidend. Immer mehr Arbeitnehmer erwarten auch im Alter eine angemessene finanzielle Versorgung durch ihren Arbeitgeber.

Eine Pensionskasseist eine rechtlich selbständige Versorgungseinrichtung, die der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) untersteht. Sie gewährt Leistungen der betrieblichen Altersversorgung an Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene. Der Arbeitnehmer hat einen Rechtsanspruch auf die zugesagten Leistungen der Pensionskasse. Ca. 20 % der betrieblichen Altersvorsorge erfolgt über Pensionskassen. Diese sind in der Geldanlage an umfangreiche Vorschriften gebunden, da sie von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kontrolliert werden. Es dürfen zum Beispiel höchstens 40 % des Kapitals in Aktien oder Aktien-Investmentfonds angelegt werden. Dies erhöht die Sicherheit der Geldanlage.

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