Kostenlose Informationen und Vergleiche von Geld.de Bild
Bekannt aus der TV Werbung

Rentenarten

Rentenversicherungen vergleichen und sparen!

Rentenversicherung
  • Sicherheit und Flexibilität fürs Alter
  • Angebote der Top-Anbieter vergleichen
  • Individuelle Vergleichsanalayse kostenlos und unverbindlich anfordern
  • Steuervorteile sichern
  • Jetzt vergleichen & sparen!
Top-Anbieter vergleichen
Rentenversicherung
*
*
* - -
*
*
*
*
*
*
Ihre Anfrage kann nur mit korrekter Telefonnummer bearbeitet werden!
*
Euro
Euro
Euro monatlich betragen
Lebensjahr beginnen (Endalter 30-80)
Jahre garantiert gezahlt werden.
*
Rabatt höhere Leistungen kompetenter Support immer den günstigen Tarif umfangreiche Information

Es gibt mehrere Rentenarten in der gesetzlichen Rentenversicherung

Die Rentenarten im Rahmen der gesetzlichen Rentenversicherung sind die Renten wegen des Alters, wegen Erwerbsminderung und Renten wegen Todes. Bevor ein Anspruch auf Rente wegen Alters besteht, muss der Rentenempfänger eine gewisse Mindestanzahl an Versicherungsjahren aufweisen können. Die Altersrente unterscheidet sich nochmals in unterschiedliche Rentenarten. Neben der Regelaltersrente gibt es die Altersrente für langjährige Versicherte, die bei Erreichung der Altersgrenze eine Wartezeit von 35 Jahren erfüllt haben. Schwerbehinderte können bereits vor Erreichen der Altersgrenze in Rente gehen, sofern der Behinderungsgrad mindestens 50 Prozent beträgt. Je nach Eintrittsalter werden vom Rentenversicherungsträger Abschläge berechnet.

Auch im Todesfalle des Versicherten gibt es unterschiedliche Rentenarten

Zu den als Renten wegen Todes bezeichneten Rentenarten gehören die Witwen- und Witwerrente sowie die Erziehungs- und Waisenrenten. Die Leistungen werden aus den Rentenansprüchen des Verstorbenen gezahlt. Um die Leistungen aus den Rentenarten wegen Todes zu gewähren, muss der Verstorbene mindestens fünf Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung geleistet haben. Eine Witwen- oder Witwerrente kann in so genannten kleinen oder großen Renten gezahlt werden. Die kleine Witwer- beziehungsweise Witwenrente wird an Hinterbliebene unter 45 Jahren und für höchstens 24 Monate nach dem Tod des Partners gezahlt und beträgt 25 Prozent der Rente des Verstorbenen. Die große Witwer- oder Witwenrente wird in Höhe von 55 Prozent der Rente des Verstorbenen an Hinterbliebene ab 45 Jahre gezahlt.

Aktuelles aus unserem GELD.de-Blog

Partnerprogramm  |   Für Makler  |   Werbung  |   Wir über uns  |   Newsletter  
Presse  |   Jobs  |   Partner  |   Kontakt

Versicherungsgesellschaften |  Krankenkassen |  Kreditinstitute |  Bausparkassen |  GELD.de - Top Produkte 
Wissen |  Impressum |  Datenschutz |  AGB |  Sitemap

Copyright © Geld.de 2012. Alle Rechte vorbehalten.