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*Einzelreise, eine Person, Reisepreis bis 100 €
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Reisende sind vor und während eines Urlaubs oder beruflichen Auslandsaufenthaltes verschiedenen Risiken ausgesetzt. Mit Versicherungen aus dem Bereich Reiseschutz werden zahlreiche Risiken umfassend abgesichert. Zu diesen absicherbaren Risiken zählen unter anderem Krankheit, Gepäckverlust, Reiseabbruch oder der Reiserücktritt. Ein bestehender Reiseschutz sorgt im Bedarfsfall für schnelle Hilfe und gewährt einen sehr guten finanziellen Schutz. Tritt der Notfall ein, wird die Versicherung nach entsprechender Kenntnisnahme aktiv (Anruf bei der Notrufzentrale). Versicherungen mit weltweiter Geltung verfügen über ein geschultes Mitarbeiternetz in allen Teilen der Welt. Spezielle Vertragsärzte kümmern sich um Erkrankte oder Verletzte.
Unter der Bezeichnung Reiseschutz sind im Bereich Versicherungen eine Reihe von versicherbaren Risiken erfasst, denen spezielle Versicherungen zugeordnet werden. Reiseschutz kann unter anderem die Auslandskrankenversicherung, die Kreditkartenversicherung oder eine Reiserücktrittversicherung einschließen. Dabei sind sowohl einzelne Abschlüsse als auch unterschiedliche Kombinationen von versicherbaren Risiken möglich. Auch die Versicherung als Reiseschutzkomplettpaket beziehungsweise Rundum-Sorglos-Paket ist denkbar. Für einen Beitrag wird Versicherungsschutz für eine bestimmte Reise oder einen vereinbarten Zeitraum vereinbart. Der Zeitraum kann sich bei längerem Aufenthalt auf mehrere Jahre erstrecken. Versicherte erreichen ihren Versicherer in der Regel rund um die Uhr über eine Hotline.
Die Reiseschutzversicherung ist eine Möglichkeit der weltweiten Absicherung von Urlaub und Reisen aller Art. In ihren Leistungen kann sie die Absicherung einer gesamten Familie gegen einen bestimmten Jahresbeitrag gewährleisten. Alle Risiken in Zusammenhang mit privaten oder beruflichen Reisen können abgesichert werden. Solche Risiken betreffen unter anderem Kranken- und Unfallkosten, Kosten für einen Reiserücktritt oder die wertmäßige Erstattung von gestohlenem Gepäck. Eine Reiseschutzversicherung kann bereits im Rahmen einer Mitgliedschaft beziehungsweise der Zugehörigkeit zu einem Verein oder Organisation enthalten sein. Selbst bei bestimmten Kreditkarten kann der Reiseschutz eingeschlossen sein beziehungsweise zusätzlich vereinbart werden.
Die Reiseschutzversicherung war zum einen eine Zeit lang die Bezeichnung für eine Reisekranken- und Haftpflichtversicherung, die von Reisenden abgeschlossen werden musste, die in die Staaten mit Zugehörigkeit zum Schengen-Abkommen einreisten. Die Versicherung übernahm von etwa 1995 bis 2003 im Bedarfsfall alle während des Besuchs entstehenden Krankenkosten, einschließlich Kosten aus einer notwendig gewordenen Abschiebung. Heute wird der Begriff Reiseschutzversicherung in erster Linie in der Versicherungsbranche gleichbedeutend mit dem Begriff der Reiseversicherung verwendet. Bei dieser Art von Versicherung geht es um die Absicherung der Risiken beim Reisen und bei Aufenthalten im Ausland.
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