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** Die Gutscheinbedingungen können Sie hier einsehen.

Gutscheinbedingungen

- Einlösbar bei Buchung einer Flug-Pauschalreise (auch Frühbucher und All Inclusive) aus den Kategorien „Urlaubsreisen“ und „Lastminute“ beim Online-Reisebüro www.ab-in-den-urlaub.de. Kein Mindestreisepreis! Gültig bis 30.09.2012.

- Zur Gutscheineinlösung den Urlaubs-Code sofort bei Buchung telefonisch oder online im Anmerkungsfeld „Ihr Einlösecode“ angeben.

- Der Gutschein ist nicht kombinierbar, nur ein Code pro Buchung einlösbar. Keine Barauszahlung ohne Reisebuchung. Auszahlung des Gutscheinwertes erfolgt nach Abreise. Keine Anrechnung auf Stornokosten. Weiterverkauf und Vervielfältigung nicht gestattet.

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Bei Fragen beraten wir Sie gern kostenlos unter: 0800 - 589 22 40 82, Mo - Fr: 8.00 - 22.00 Uhr Sa: 10.00 - 18.00 Uhr

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Kurze Leistungsinformationen für Sie:

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Reiseabbruchversicherung als Zusatzschutz für den Urlaub

Die Ankunft am Urlaubsort verlief wie geplant, das Hotel erfüllt alle Erwartungen, das Wetter ist grandios. Doch was, wenn ein plötzlicher Unfall oder eine Erkrankung dem Urlaub ein jähes Ende setzt? Die Erholungsphase hat noch gar nicht eingesetzt, da heißt es schon wieder Zelte abbrechen. Der Ärger ist groß, doch kann man wenigsten mit einer Reiseabbruchversicherung den finanziellen Schaden eingrenzen.

Die Reiseabbruchversicherung zählt zu den Versicherungen, mit denen sich Urlauber oder auch Geschäftsreisende gegen unvorhergesehene Ereignisse während der Reise absichern können. Mit der Reiseabbruchversicherung kann sich der Versicherungsnehmer nicht nur selbst schützen. Die ganze mitreisende Familie kann in den Versicherungsschutz aufgenommen werden. Diese spezielle Form der Reiseversicherung übernimmt die Kosten für den Reiseabbruch, wenn man aus einem wichtigen Grund vorzeitig den Weg nach Hause antreten muss. Aber nicht nur bei einem Reiseabbruch, sondern auch bei einer verspäteten Rückreise kann die Reiseabbruchversicherung hilfreich sein. Denn manche Reiseabbruchpolice greift auch dann, wenn die Reise ohne Verschulden den Reisenden verlängert werden muss. Dies kann gegeben sein, wenn man im Urlaub in ein Hospital eingeliefert wird und der Krankenhausaufenthalt länger ärztlich vorgeschrieben ist, als man eigentlich am Urlaubsort bleiben wollte.

Reiseabbruchversicherung ist nicht gleich Reiserücktrittsversicherung

Oft wird die Reiseabbruchversicherung mit einer Rücktrittversicherung gleichgesetzt. Das ist aber falsch. Zwar muss die Reiseabbruchversicherung mehrere Tage vor Reisebeginn abgeschlossen werden. Allerdings ist eine Reiserücktrittversicherung für die Zeit bis zum Reiseantritt gültig, währen die Reiseabbruchversicherung dann greift, wenn man sich schon auf Reisen befindet und dann den Urlaub abbrechen muss. Die eine Versicherung schützt Sie also in der Zeit zwischen Buchung und Reisebeginn, die anderen ab dem Reiseantritt.

In den meisten Fällen kann man aber eine Reiseabbruchversicherung zu einer Reiserücktrittsversicherung als Extrabaustein hinzu buchen oder sie ist bereits als Baustein in die andere Reiseversicherung integriert.

Bei diesen Fällen zahlt die Reiseabbruchversicherung

Die Reiseabbruchversicherung übernimmt für den Versicherten und die mitversicherten Reisenden die Kosten, wenn die Reise unverschuldet abgebrochen werden muss. Gründe für einen solchen ungeplanten Abbruch können eine plötzliche Erkrankung, ein Todesfall eines Angehörigen oder auch ein schwerer Unfall darstellen. Daneben gilt als wichtiger Grund auch, wenn das Eigentum durch ein Elementarereignis beschädigt wurde, unerwartet eine Änderung im Arbeitsleben ansteht – etwa eine Kündigung oder eine neue Stelle. Handelt es sich um eine neue Anstellung, zahlt die Reiseabbruchversicherung aber nur, wenn der Versicherte vorher erwerbslos war.

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