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*Privat-RS, Single 30 Jahre, Vers.summe 500.000 Euro, SB 150 Euro
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Die Rechtsschutzversicherung kann Leistungen in verschiedene Bereiche gliedern. Viele Versicherer unterscheiden deshalb unter anderem zwischen Privat-, Verkehrs- und Berufsrechtsschutz. Diese Wagnisse sind oft als Gesamtpaket versicherbar, andere Risiken wie zum Beispiel der Mietrechtsschutz können separat versichert werden. Im Schadensfall übernimmt die Rechtsschutzversicherung Leistungen in Form von Kostenübernahme für einen Anwalt oder ein Gerichtsverfahren. Einige Leistungen der Rechtsschutzversicherung sind mit einer mehrmonatigen Wartezeit verbunden, die Details sollten unbedingt den Versicherungsbedingungen entnommen werden. Im Normalfall gilt, dass Verfahren, die ihren Ursprung vor Abschluss der Rechtsschutzversicherung haben, keinen Schutz genießen.
Wenn der Versicherungsnehmer einen Anwalt für ein versichertes Risiko in Anspruch nehmen möchte, muss er den Fall zunächst bei der Versicherung anmelden. Die meisten Versicherungen behalten es sich vor, die Kostenübernahme für bestimmte Fälle abzulehnen. Ist ein Versicherungsvertrag ohne Selbstbeteiligung des Versicherungsnehmers im Schadensfall abgeschlossen, rechnet der Anwalt sein Honorar direkt mit der Versicherung ab. Wenn pro Fall vom Kunden eine Selbstbeteiligung zu zahlen ist, rechnet der Anwalt bis zur Höhe der Selbstbeteiligung mit dem Mandanten ab, anschließend greift dann die Kostenübernahme der Rechtsschutzversicherung. Großer Vorteil für den Versicherungsnehmer ist, dass er mit den zu zahlenden Leistungen nicht erst in Vorkasse treten muss, denn sämtliche Rechnungen werden direkt über den Rechtsschutz abgewickelt.
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