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Wie lange sind Kinder in Ihrem Rechtsschutzvertrag mitversichert?

Kinder sind im Familientarif automatisch mitversichert. Für minderjährige Kinder sowie die unverheirateten volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres (sofern sie noch keine dauerhafte Berufstätigkeit begonnen haben) besteht ein Versicherungsschutz. Besitzt aber ein volljähriges Kind ein eigenes Fahrzeug, muss eine separate Verkehrs-Rechtschutzversicherung abgeschlossen werden. Allerdings sind sie im Familien-Rechtschutz (Privat-Berufs-Rechtschutz) mit den Eltern mitversichert. Neben den leiblichen Kindern des Versicherungsnehmers zählen auch die Kinder, die für ehelich erklärt wurden, Adoptiv-, Stief- und Pflegekinder, die dauernd im Haushalt des Versicherungsnehmers leben, Kinder des Lebenspartners des Versicherungsnehmers (sofern der Versicherungsnehmer unverheiratet ist und eine häusliche Gemeinschaft lt. Melderegister besteht) und Kinder des Ehegatten des Versicherungsnehmers mit zu den versicherten Kindern. Treffen diese Voraussetzungen nicht mehr zu, endet auch die Mitversicherung und eine eigene Rechtsschutzversicherung wird notwendig.

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