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Rechtsschutzversicherung Erbrecht

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Die Rechtsschutzversicherung bei Erbrecht Streitigkeiten

Die Rechtsschutzversicherung bei Erbrecht-Angelegenheiten umfasst eine kompetente Erstberatung durch einen frei wählbaren Anwalt. Wenn der Erbfall eintritt, wird entweder das Testament des Verstorbenen eröffnet oder, falls keines vorhanden oder ein vorhandenes ungültig ist, die gesetzliche Erbfolge tritt in Kraft. Die Erstberatung der Rechtsschutzversicherung für Erbrecht durch einen Anwalt kann dem Erben die Möglichkeiten aufzeigen, wenn gegen die gesetzliche Erbfolge Widerspruch eingelegt oder das eröffnete Testament angefochten werden soll. Die Vorteile dieser Beratung sind, dass diese durch die Rechtsschutzversicherung für Erbrecht kostenlos ist und dass der Versicherungsnehmer umfassend über seine Möglichkeiten, die eventuellen Risiken und die aktuelle Gesetzeslage informiert wird.

Welche Schäden reguliert die Versicherung?

Der Oberbegriff Rechtsschutz gliedert sich für gewöhnlich in mehrere Risiken, die je nach Versicherung nur im Paket oder auch einzeln versicherbar sind. Die Grundversicherungen im Rechtsschutz sind normalerweise die Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutzversicherung. Das Risiko der Erbschaftsstreitigkeiten ist nicht explizit versicherbar. Die Kosten für die Erstberatung werden von der Versicherung übernommen. Wenn der Versicherungsnehmer den Streitfall weiterverfolgen möchte, muss er die Gerichtskosten und das Anwaltshonorar selbst tragen. Wie bei allen Beratungen, die über die Rechtsschutzversicherung abgerechnet werden, muss vor Inanspruchnahme der Leistung die Versicherung informiert werden. Der beratende Anwalt wird die Erstberatung dann direkt mit dem Versicherungsunternehmen abrechnen.

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